Verwaltungsgerichtshof
02.07.1982
2434/79
GRS wie 3333/79 E 5. Dezember 1980 RS 1
Zwar ist zur Auslegung des Ausdruckes "Auswanderung" in den Begünstigungsnormen der Wohnsitzbegriff des Paragraph 66, JN heranzuziehen; damit ist aber nicht die analoge Anwendung der familienrechtlichen oder zivilprozessualen Rechtsnormen über den abgeleiteten Wohnsitz der Ehegattin (nach der Rechtslage im Jahre 1937) verbunden.