Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1980

Geschäftszahl

2417/79

Rechtssatz

Auch das Weisungsrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber anderen Gesellschafter-Geschäftsführern "hinsichtlich der Geschäftsführung" berechtigt für sich allein noch nicht zum Schluß, daß dieser Geschäftsführer nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft gewesen sein könne.