Verwaltungsgerichtshof
01.07.1980
2417/79
Auch das Weisungsrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber anderen Gesellschafter-Geschäftsführern "hinsichtlich der Geschäftsführung" berechtigt für sich allein noch nicht zum Schluß, daß dieser Geschäftsführer nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft gewesen sein könne.