Verwaltungsgerichtshof
21.10.1980
2385/79
Ein im Verhältnis zur Tätigkeit des anderen Gesellschafters geringerer laufender Arbeitsanteil eines Gesellschafters berechtigt die Abgabenbehörde zu von der Parteienvereinbarung abweichender Gewinnverteilung, nicht aber dazu, ein Gesellschaftsverhältnis überhaupt in Abrede zu stellen (E betrifft Ehegatten).
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002385.X06