Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1980

Geschäftszahl

2385/79

Rechtssatz

Ein im Verhältnis zur Tätigkeit des anderen Gesellschafters geringerer laufender Arbeitsanteil eines Gesellschafters berechtigt die Abgabenbehörde zu von der Parteienvereinbarung abweichender Gewinnverteilung, nicht aber dazu, ein Gesellschaftsverhältnis überhaupt in Abrede zu stellen (E betrifft Ehegatten).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002385.X06