Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.01.1980

Geschäftszahl

2369/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0370/72 E 6. Juli 1972 VwSlg 8268 A/1972 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Auslegung der Frage, ob es sich bei dem Objekt um einen Gegenstand von geschichtlicher, kultureller oder künstlerischer Bedeutung handelt, hat die Behörde die in der Fachwelt vorherrschende Auffassung zu ermitteln. Beim Vorliegen divergierender Gutachten ist ein zusammenfassendes Sachverständigengutachten einzuholen, das sich mit den verschiedenen Auffassungen auseinandersetzt.