Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1981

Geschäftszahl

2202/79

Rechtssatz

Wenn ein in einer Großstadt praktizierender Arzt seiner in seiner Praxis mit 20 Wochenstunden beschäftigten, Medizin studierenden Tochter, welche bisher noch im Verband der elterlichen Wohnung gewohnt hat, neben einer Lohnzahlung auch noch eine ihm und seiner Gattin gehörende Eigentumswohnung für Wohnzwecke zur Verfügung stellt, handelt es sich bei dieser Wohnung nicht um notwendiges Betriebsvermögen des Arztes (Hinweis auf E 10.10.1978, 195/78).