Verwaltungsgerichtshof
15.12.1981
2138/79
Hinweis darauf, daß eine Person, die ständiger Hilfe bedarf, Anspruch auf ein Pflegegeld der Stufe II hat.Hinweis darauf, daß eine Person, die ständiger Hilfe bedarf, Anspruch auf ein Pflegegeld der Stufe römisch zwei hat.