Verwaltungsgerichtshof
17.09.1979
2109/79
Die Verpflichtung, Eingabengebühren und Beilagengebühren für ein Nachsichtsansuchen nach dem Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 2.8.1978, AÖFV Nr 240, entrichten zu müssen, um die Entlastung von ausländischen Retorsionsabgaben zu erwirken, begründet für sich allein noch keine unbillige Härte iSd Paragraph 236, BAO. (Hinweis auf Reeger-Stoll, Die BAO, 5. Aufl. S 375f).
Besprechung in:
AnwBl 1980/212 Nr 1218;