Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1979

Geschäftszahl

2109/79

Rechtssatz

Die Verpflichtung, Eingabengebühren und Beilagengebühren für ein Nachsichtsansuchen nach dem Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 2.8.1978, AÖFV Nr 240, entrichten zu müssen, um die Entlastung von ausländischen Retorsionsabgaben zu erwirken, begründet für sich allein noch keine unbillige Härte iSd Paragraph 236, BAO. (Hinweis auf Reeger-Stoll, Die BAO, 5. Aufl. S 375f).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1980/212 Nr 1218;