Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1979

Geschäftszahl

2082/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2781/78 E 16. Jänner 1979 RS 4

Stammrechtssatz

Der sofortigen Vornahme des Alkotests an Ort und Stelle kommt deshalb besondere Bedeutung zu, weil die mit entsprechenden Prüfgeräten ohne jeden Zeitverlust auch von medizinischen Laien vorgenommen und damit am ehesten eine Verschleierung des Zustandsbildes verhindern kann (Hinweis E 17.2.1966, 1719/65).