Verwaltungsgerichtshof
16.06.1980
2036/79
GRS wie 0089/47 E 14. Jänner 1950 RS 2
Die Begründung des Bescheides muss erkennen lassen, auf welchem Wege die Behörde dazu gelangt ist, die den Tatbestand bildenden Tatsachen als erwiesen anzusehen.