Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1980

Geschäftszahl

2036/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0089/47 E 14. Jänner 1950 RS 2

Stammrechtssatz

Die Begründung des Bescheides muss erkennen lassen, auf welchem Wege die Behörde dazu gelangt ist, die den Tatbestand bildenden Tatsachen als erwiesen anzusehen.