Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1981

Geschäftszahl

2027/79

Rechtssatz

Das Gesetz sieht keine bescheidmäßige Vorschreibung von Vorschriften für die Bauausführung oder über die Haftung für dabei auftretende Schäden an Neubaugrundstücken im Enteignungserkenntnis vor.