Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1979

Geschäftszahl

2017/79

Rechtssatz

Ungleichbehandlungen treten notwendigerweise immer dort ein, wo das Gesetz Ansprüche von der an einem bestimmten Stichtag gegeben gewesenen Sachlage abhängig macht.