Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1980

Geschäftszahl

1914/79

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen des BauG läßt sich ein subjektiv-öffentliches Recht eines an einer Verkehrsfläche (hier: Weg) angrenzenden Grundstückseigentümers auf Gewährleistung einer geeigneten Zufahrt zu seinem Grundstück nicht ableiten. (hier: Einwendungen gegen die Errichtung einer Einfriedungsmauer)