Verwaltungsgerichtshof
30.09.1980
1912/79
GRS wie 1905/79 E 17. Juni 1980 RS 3
Auch die Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers "längstens für die Dauer der Gesellschaftsverhältnisse" schließt nicht zwingend seine Arbeitnehmereigenschaft aus.