Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1980

Geschäftszahl

1905/79

Rechtssatz

Auch die Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers "längstens für die Dauer der Gesellschaftsverhältnisse" schließt nicht zwingend seine Arbeitnehmereigenschaft aus.