Verwaltungsgerichtshof
17.06.1980
1905/79
GRS wie 2397/79 E 20. Mai 1980 VwSlg 10140 A/1980 RS 2
Der Geschäftsführer einer GmbH kann Arbeitnehmer iSd Paragraph eins, Absatz eins, IESG sein. Ob er zur Gesellschaft in einem abhängigen oder "freien" Dienstverhältnis steht, hängt von der Gesamtbeurteilung der durch das GmbHG, den Gesellschaftsvertrag und den Anstellungsvertrag vorgezeichneten Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft (bei kollektiver Geschäftsführung auch der Geschäftsführer zueinander) im Einzelfall ab. Der Umstand, dass ein Gesellschafter alleiniger Geschäftsführer und mit 20,9 % an der Gesellschaft beteiligt ist, schließt nicht die Möglichkeit eines abhängigen Arbeitsverhältnisses aus.