Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1981

Geschäftszahl

1849/79

Rechtssatz

Die Bewilligung zur Teilnahme an einem Fernlehrgang ist davon abhängig, ob alle mit dem Fernlehrgang in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten solche sind, die gemäß den Paragraphen 61 bis 65 StVG gebilligt werden können.