Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1983

Geschäftszahl

1832/79

Rechtssatz

Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung kommt nicht in Betracht, wenn die Behörde ihr den Umständen nach zumutbare amtswegige Ermittlungen zur Erforschung der Wohnung unterläßt (Hinweis E 24.5.1960, 1442/56 VwSlg 2241 F/1960).