Verwaltungsgerichtshof
03.03.1982
1659/79
Eine Vertragsgestaltung, wonach mehrere Personen sowohl am Vermögen einschließlich der stillen Reserven als auch am Gewinn eines Betriebes quotenmäßig beteiligt sind, ist ertragsteuerlich regelmäßig als Mitunternehmerschaft anzusehen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/13/0032