Verwaltungsgerichtshof
12.10.1979
1648/79
GRS wie 2084/70 E 9. Juni 1971 RS 1
(weiters Ausführungen, worauf die Behörde bei der Entziehungsdauer einer Lenkerberechtigung Bedacht zu nehmen hat)
Der Ausspruch, die Zeit der Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht auf die Dauer der Entziehung einer Lenkerberechtigung anzurechnen, ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 9.6.1969, 176/68 und E 17.11.1969, 1095/68).