Ausführungen, dass gegen § 5 Tir StraßenG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Ausführungen zur Begründung vom Gemeindeamt).Ausführungen, dass gegen Paragraph 5, Tir StraßenG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Ausführungen zur Begründung vom Gemeindeamt).