Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Geschäftszahl

1489/79

Rechtssatz

Im Falle einer Neubemessung der Verwendungszulage gem Paragraph 30 a, Absatz 4, des Gehaltsgesetzes 1956 besteht keine Bindung an eine frühere Bemessung (ergibt sich schon aus dem im Gesetz verwendeten Begriff "Neubemessung").