Verwaltungsgerichtshof
07.04.1981
1289/79
Die österreichische Rechtsordnung kennt keine Norm, die der Abgabenbehörde die Festsetzung von Abgaben im Hinblick auf ein eingeleitetes Finanzstrafverfahren verwehrt.
Siehe:
82/14/0315 E 4. Oktober 1983
Besprechung in:
AnwBl 1982/3, S 161;