Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1980

Geschäftszahl

1115/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1988/63 E 24. November 1964 VwSlg 6501 A/1964 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wahrnehmung anderer als eigener subjektiv-öffentlicher Rechte steht dem Nachbarn im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nicht zu (wenn die Behörde mehr Maschinen genehmigt als der Betriebsinhaber beantragte).

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

82/04/0092 E 26. Juni 1984 VwSlg 11477 A/1984;