Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.1981

Geschäftszahl

1044/79

Rechtssatz

Eine generelle Vertretungsmöglichkeit (anstelle der persönlichen Arbeitspflicht) schließt ein Dienstverhältnis aus.

Beachte

Besprechung in:

SozSi 1 aus 2004,, S 7-11;