Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1980

Geschäftszahl

0990/79

Rechtssatz

Ein bloßes Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach Paragraph 88, Absatz eins, StGB allein ist nicht dem Paragraph 66, Absatz 2, KFG zu unterstellen.