Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Geschäftszahl

0966/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0168/78 E 6. September 1978 RS 1

(hier: Die Frage des guten Glaubens ist objektiv)

Stammrechtssatz

Zu Unrecht empfangene Leistungen sind solche, für deren Empfangnahme kein gültiger Titel (G oder Bescheid) vorhanden ist.

Beachte

Besprechung in:

ÖffD 1980/11, S 21;