Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Geschäftszahl

0966/79

Rechtssatz

Die Lohnsteuer, die auf einen zu Unrecht empfangenen Bezugteil entfällt, stellt zwar für die Berechnung des an den Beamten auszuzahlenden Bezug eine Abzugspost dar, sie mindert aber nicht die Höhe der zu Unrecht empfangenen Leistung, weil die Abfuhr der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an die Abgabenbehörde vorzunehmen hat, für Rechnung des lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmers erfolgt.

Beachte

Besprechung in:

ÖffD 1980/11, S 21;