Verwaltungsgerichtshof
16.09.1980
0925/79
GRS wie 2212/65 E 25. Mai 1966 VwSlg 6934 A/1966 RS 1
Hat ein Beamter um die Anrechnung mehrerer Vordienstzeiten angesucht, dann hat die Behörde in dem über das Ansuchen ergehenden Bescheid entweder über die Anrechnung aller Vordienstzeiten abzusprechen oder in den Bescheid einen Entscheidungsvorbehalt hinsichtlich der Vordienstzeiten aufzunehmen, über deren Anrechnung sie erst später absprechen will.