Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1981

Geschäftszahl

0898/79

Rechtssatz

Eine im Innenverhältnis bestehende Einschränkung einer, wenn auch umfassend formulierten Vollmacht auf einige wenige Vertretungshandlungen spricht gegen eine geschäftsmäßige Vertretung.