Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1979

Geschäftszahl

0855/79

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

1021/76 E 22.12.1977 VwSlg 9468 A/1977;

1061/71 E 22.12.1971;

(RIS: abgv)

Besprechung in:

Verkehrsjurist des ARBÖ Nr 51/52 von Manfred KÖ;

Rechtssatz

Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringung des Nachweises der Begehung einer Verwaltungsübertretung gegen einen Verkehrsteilnehmer als Beschuldigten, dem ohne dessen Verlangen oder dessen Zustimmung das Blut abgenommen worden ist, dürfen im Verwaltungsstrafverfahren nur unter der Voraussetzung verwertet werden, dass die Blutabnahme nicht gegen Paragraph 5, Absatz 6, StVO verstoßen hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1979:1979000855.X03