Verwaltungsgerichtshof
27.11.1979
0855/79
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
1021/76 E 22.12.1977 VwSlg 9468 A/1977;
1061/71 E 22.12.1971;
(RIS: abgv)
Besprechung in:
Verkehrsjurist des ARBÖ Nr 51/52 von Manfred KÖ;
Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung zur Erbringung des Nachweises der Begehung einer Verwaltungsübertretung gegen einen Verkehrsteilnehmer als Beschuldigten, dem ohne dessen Verlangen oder dessen Zustimmung das Blut abgenommen worden ist, dürfen im Verwaltungsstrafverfahren nur unter der Voraussetzung verwertet werden, dass die Blutabnahme nicht gegen Paragraph 5, Absatz 6, StVO verstoßen hat.
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000855.X03