Verwaltungsgerichtshof
11.04.1980
0731/79
Unter den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen iSd Paragraph 345, Absatz 9, i.V. mit Paragraph 39, Absatz 2, GewO 1973 sind jene Voraussetzungen zu verstehen, die von der Person des Gewerbeanmelders zu erfüllen sind, worunter insbesondere auch das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen (Paragraph 13, GewO 1973) zu zählen ist.