Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1980

Geschäftszahl

0731/79

Rechtssatz

Unter den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen iSd Paragraph 345, Absatz 9, i.V. mit Paragraph 39, Absatz 2, GewO 1973 sind jene Voraussetzungen zu verstehen, die von der Person des Gewerbeanmelders zu erfüllen sind, worunter insbesondere auch das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen (Paragraph 13, GewO 1973) zu zählen ist.