Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1981

Geschäftszahl

0652/79

Rechtssatz

Hält der ärztliche Sachverständige eine Beschränkung des Betriebes in zeitlicher Hinsicht für ausreichend, um eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn auszuschließen, dann hat er hiefür die - fachlichen - Gründe darzulegen.