Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1981

Geschäftszahl

0472/79

Rechtssatz

Bei Änderung der Rechtslage (Flächenwidmung) nach Einbringung des Baugesuches kommt es allein auf die zur Zeit der Erlassung des durch Vorstellung angefochtenen Berufungsbescheides geltende Rechtslage an.