Verwaltungsgerichtshof
06.05.1980
0442/79
Eine bloß vorübergehende Nutzung eines zur Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit bestimmten Wirtschaftsgutes für andere Zwecke (zB zur Erzielung von gewerblichen Einkünften oder von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) nimmt Aufwendungen für dieses Wirtschaftsgut wie Anschaffungskosten bzw AfA oder Adaptierungsaufwendungen noch nicht den Charakter von Betriebsausgaben im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit. (Lit.: HOFSTÄTTER-REICHEL, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 36 zu Paragraph 22,, HERMANN-HEUER, Kommentar zur EStG, Anmerkung 76 zu Paragraph 18,, SCHIMETSCHEK, Die Besteuerung der freien Berufe, Auflage 1973, S 42)