Verwaltungsgerichtshof
24.10.1979
0426/79
Unter dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal des "Ansichbringens" ist jeder Erwerb der Gewahrsame (Paragraph 51, ZollG) über eine einfuhrzollpflichtige zollhängige Ware durch den (weiteren) Zollschuldner zu verstehen.