Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1979

Geschäftszahl

0426/79

Rechtssatz

Unter dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal des "Ansichbringens" ist jeder Erwerb der Gewahrsame (Paragraph 51, ZollG) über eine einfuhrzollpflichtige zollhängige Ware durch den (weiteren) Zollschuldner zu verstehen.