Verwaltungsgerichtshof
12.06.1981
0425/79
Wird der "Altbestand" einer genehmigten Betriebsanlage durch einen Durchbruch zum Erweiterungsbau (hier: zweiflügeliges Tor im Bereich der Maschinenhalle des Altbestandes), so kann Lärm aus der Maschinenhalle des Altbestandes nach außen dringen. Dadurch wirkt sich die durch den Zubau erfolgte Änderung auf die bestehende Anlage aus.
Vorgeschichte:
1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;
ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X17