Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1981

Geschäftszahl

0425/79

Rechtssatz

Wird der "Altbestand" einer genehmigten Betriebsanlage durch einen Durchbruch zum Erweiterungsbau (hier: zweiflügeliges Tor im Bereich der Maschinenhalle des Altbestandes), so kann Lärm aus der Maschinenhalle des Altbestandes nach außen dringen. Dadurch wirkt sich die durch den Zubau erfolgte Änderung auf die bestehende Anlage aus.

Beachte

Vorgeschichte:

1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X17