Verwaltungsgerichtshof
12.06.1981
0425/79
Die Verlegung eines Zufahrtsweges bei einer Erweiterung einer genehmigten Betriebsanlage stellt eine mit dem Erweiterungsbau zusammenhängende Änderung dar, die sich hinsichtlich der Transporte auf die bestehende Anlage auswirkt, weshalb die Genehmigung der Änderung insoweit die bereits genehmigte Anlage zu umfassen hat.
Vorgeschichte:
1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;
ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X16