Verwaltungsgerichtshof
12.06.1981
0425/79
Der ärztliche Sachverständige hat nicht nur zu beurteilen, wie sich der durch den Zu- und Abtransport (mittels Kfz) verursachte Lärm zu und von einer gewerblichen Betriebsanlage sowie das Fahren mit einem Hubstapler innerhalb des Betriebes in seinem zeitlichen Ablauf auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen auswirkt, sondern, auch die durch den Verkehr auf der zwischen dem Betriebsgrundstück und dem Nachbargrundstück befindlichen öffentlichen Verkehrsfläche (hier: Gemeindestraße) erfahrungsgemäß auftretenden Lärmimmissionen in ihrer Wirkung auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen im Verhältnis zu den Lärmimmissionen seitens der gewerblichen Betriebsanlage in seine fachliche Beurteilung einzubeziehen.
Vorgeschichte:
1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;
ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X14