Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1981

Geschäftszahl

0425/79

Rechtssatz

Der ärztliche Sachverständige hat nicht nur zu beurteilen, wie sich der durch den Zu- und Abtransport (mittels Kfz) verursachte Lärm zu und von einer gewerblichen Betriebsanlage sowie das Fahren mit einem Hubstapler innerhalb des Betriebes in seinem zeitlichen Ablauf auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen auswirkt, sondern, auch die durch den Verkehr auf der zwischen dem Betriebsgrundstück und dem Nachbargrundstück befindlichen öffentlichen Verkehrsfläche (hier: Gemeindestraße) erfahrungsgemäß auftretenden Lärmimmissionen in ihrer Wirkung auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen im Verhältnis zu den Lärmimmissionen seitens der gewerblichen Betriebsanlage in seine fachliche Beurteilung einzubeziehen.

Beachte

Vorgeschichte:

1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X14