Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1981

Geschäftszahl

0425/79

Rechtssatz

Soweit für die Widmung der Liegenschaften maßgebende Vorschriften mit einem für den Belästigungsschutz bedeutsamen Inhalt nicht bestehen, ist jede selbst geringfügige - nach den Maßstäben eines gesunden, normal empfindenden Menschen als Beeinträchtigung des Wohlbefindens in Betracht kommende - Überschreitung des den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Immissionsstandes nicht als zumutbar zu beurteilen.

Beachte

Vorgeschichte:

1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X03