Verwaltungsgerichtshof
12.06.1981
0425/79
Soweit für die Widmung der Liegenschaften maßgebende Vorschriften mit einem für den Belästigungsschutz bedeutsamen Inhalt nicht bestehen, ist jede selbst geringfügige - nach den Maßstäben eines gesunden, normal empfindenden Menschen als Beeinträchtigung des Wohlbefindens in Betracht kommende - Überschreitung des den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Immissionsstandes nicht als zumutbar zu beurteilen.
Vorgeschichte:
1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;
ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X03