Verwaltungsgerichtshof
12.06.1981
0425/79
Immissionen einer bereits genehmigten Betriebsanlage, die in keinem Zusammenhang mit der beantragten Änderung stehen und nicht durch die Änderung bewirkt werden, sind nicht Gegenstand des Änderungsgenehmigungsverfahrens (Hinweis E 19.3.1979 2411/76, 2412/76, 1128/77-1131/77 VwSlg 9800 A/1979) - Für die Beurteilung, ob sich die Änderung auf die genehmigte Anlage auswirkt, ist nicht die - mögliche - Kapazität der in der genehmigten Anlage verwendeten Maschinen, sondern das Maß, in dem die Maschinen im Zusammenwirken mit dem übrigen genehmigten Anlageteilen ausgenützt werden können, maßgebend.
Vorgeschichte:
1355/74 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9158 A/1976;
ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X01