Verwaltungsgerichtshof
12.05.1980
0413/79
Charakteristisch für einen der VwGruppe A zuzuordnenden Dienst ist, dass seine Verrichtung einen Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft erfordert, wie ihn im allgemeinen nur ein solches Studium zu vermitteln pflegt.