Verwaltungsgerichtshof
08.05.1979
0264/79
Ausführungen darüber, dass die Notwendigkeit des "unvermittelten Bremsens oder Ablenkens" eines Kraftfahrzeuges objektiv zu beurteilen ist. Der Tatbestand kann demnach auch dann gegeben sein, wenn der Vorrangberechtigte, obwohl er - objektiv gesehen - unvermittelt bremsen oder ablenken müsste, in Wirklichkeit weder das eine noch das andere getan hat, weshalb es ja in der Regel zum Unfall gekommen sein wird.