Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Geschäftszahl

0209/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1088/75 E 25. Mai 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der objektiven Anspruchsvoraussetzung für eine Zulage gem Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, kommt es nicht auf die Dienstklasse an, der die vergleichbaren Beamten (hier: Leiter der Verbrauchsteuerabteilungen) zur Zeit der Fällung der angefochtenen Berufungsentscheidung angehört haben, sondern darauf, wie sie im Zeitpunkt ihrer Betrauung mit dieser Funktion eingestuft gewesen sind.