Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.05.1979

Geschäftszahl

0173/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1953/12/02 0324/53 1

Stammrechtssatz

Der Beitritt zu einem Rechtsmittel setzt voraus, daß der Adressat des Bescheides ein Rechtsmittel eingelegt hat.