Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1980

Geschäftszahl

0155/79

Rechtssatz

Die Feststellung des zu ermittelnden Einkommens ist Teil der Sachverhaltsermittlung. Die Behörde muß daher aufzeigen, aus welchen Erwägungen sie zu einem (von ihr als Einkommen angeführten) Betrag kommt.