Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1980

Geschäftszahl

0155/79

Rechtssatz

Der Ermittlung der Höhe der Kindergartenbeihilfe ist die tabellenmäßig festgelegte Kindergartenaufwandbelastung auch dann nur in der einfachen Höhe zugrunde zu legen, wenn mehrere Kinder eines Erziehungsberechtigten gleichzeitig einen Kindergarten besuchen.