Verwaltungsgerichtshof
21.01.1980
0155/79
Der Ermittlung der Höhe der Kindergartenbeihilfe ist die tabellenmäßig festgelegte Kindergartenaufwandbelastung auch dann nur in der einfachen Höhe zugrunde zu legen, wenn mehrere Kinder eines Erziehungsberechtigten gleichzeitig einen Kindergarten besuchen.