Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1979

Geschäftszahl

0091/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0725/71 E 21. Oktober 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Wer die Verhängung einer Strafe hingenommen und aus welchem Grund immer in Rechtskraft erwachsen ließ, kann sich nicht mit Erfolg dagegen zur Wehr setzen, dass die Vorstrafe später bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit berücksichtigt wird.