Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1980

Geschäftszahl

0064/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0677/76 E 14. Dezember 1979 VwSlg 9990 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Zwischen Geschwistern bestehen unter Lebenden keine anderen Rechte und Pflichten als zwischen Fremden.