Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1980

Geschäftszahl

0064/79

Rechtssatz

Aus dem bloßen Geschwisterverhältnis kann mangels gegenseitiger Beistands- oder Unterhaltspflichten (Hinweis E 14.12.1979 677/76) kein familienhaftes Beschäftigungsverhältnis abgeleitet werden (zu letzterem Hinweis Slg 8576 A).