Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

0036/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0695/70 E 14. Oktober 1970 VwSlg 7879 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die nicht Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt sowohl für den Pächter als auch für den Fruchtgenußberechtigten. Hiebei kommt es nicht auf den nach außen in Erscheinung getretenen Sachverhalt an. (Hinweis auf E vom 19.3.1969, Zl. 1529/68)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1274/79